gebaerdenkreuz.de

Gehörlosenseelsorge in der Evangelischen Kirche von Westfalen

Dolmetschen bei Amtshandlungen

*Am 1. Mai 2002 ist das Behinderten- Gleichstellungsgesetz in Kraft getreten. In ihm ist die Deutsche Gebärdensprache endlich gesetzlich als Sprache anerkannt worden.
Als neuen Gleichberechtigungsbegriff hat es die “barrierefreie Teilhabe” eingeführt.*

Die DAFEG hat versucht, die neuen Bestimmungen auf kirchliche Verhältnisse zu übertragen. Ergebnis ist das Angebot “Dolmetschen bei Amtshandlungen in der Evangelischen Kirche”.

Die EKD stellt dafür jährlich 30.000 Euro zur Verfügung.
Diese Mittel werden ausschließlich zur Bezahlung der Gebärdensprachdolmetscher/innen bei evangelischen Amtshandlungen verwendet.

Für welche Veranstaltungen werden GebärdensprachdolmetscherInnen organisiert und fianziert?

Evangelische Taufen, Konfirmationen, ev. Trauungen und ev. Bestattungen in hörenden Gemeinden, an denen Gehörlose teilnehmen möchten (z.B. durch Verbindungen in der Familie, Nachbarschaft, Arbeitskolleg/innen u.a.m.)
Ebenso, falls erforderlich, die vorbereitenden Gespräche für ev. Gottesdienste (z.B. vor einer Konfirmation).

Welche Gehörlose sind anspruchsberechtigt?

Die DAFEG hat Ende 2019 beschlossen, das “Veranstalterprinzip” einzuführen. Das bedeutet: die evangelische Amtshandlung im hörenden Bereich soll gebärensprachlich barrierefrei sein. Die gehörlose Person, für die gedolmetscht wird, muss nicht evangelisch sein.

Wie läuft das Verfahren ab?

1) Die gehörlose Person, für die die Amtshandlung gedolmetscht wird, beantragt bei der zuständigen Gehörlosen­seelsorge vor Ort eine/n Gebärdensprachdolmetscher/in für die Amtshandlung. (siehe Antrag)

2) Die Gehörlosenseelsorgerin/der Gehörlosenseelsorger organisiert den/die Dolmetscher/in. (Vorschläge durch die gehörlose Person sind möglich). Wichtig ist, dass die Gehörlosenseelsorge den/die Dolmetscher/in bucht.

3) Der/die Dolmetscher/in lässt sich den Einsatz danach bestätigen. (auf dem Abrechnungsformular)

4) Das Abrechnungsformular (mit Rechnung) schickt der/die Dolmetschende zur DAFEG-Geschäftsstelle.

5) Diese übernimmt die Bezahlung.

Fragen und einzelne Punkte

Was mache ich, wenn z.B. mein Gemeindeglied aus dem Siegerland zu einer hörenden Taufe in Frankfurt a.M. eingeladen ist?

Ich melde das dem zuständigen Gehörlosenseelsorger in Frankfurt. Er übernimmt organisiert das und wickelt alles weitere ab.
Also: Grundsätzlich ist die/der Gehörlosenseelsorger/in zuständig, in dessen Dienstbereich die Amtshandlung stattfindet.

Wenn Gehörlose von auswärts kommen, wenden diese sich zunächst an die/den Gehörlosenseelsorger/in in der Nähe.
Alles weitere siehe oben.
Wenn sich Gehörlose direkt an die/den Gehörlosenseelsorger/in im Bereich der Amtshandlung wenden, dann setzt die/der sich mit der/dem Heimatseelsorger/in der/s Gehörlosen sie/ihn in Kenntnis.

Im Rahmen dieses Projektes wird nur das Gebärdensprachdolmetschen von evangelischen Amtshandlungen in den Gliedkirchen der EKD organisiert und finanziert.

Die Fachaufsicht vor Ort hat die/der zuständige Gehörlosenseelsorger/in.

Den Gebärdensprachdolmetschern/innen wird eine Weiterbildung der DAFEG, “Fachdolmetschen evangelischen Gottesdienst” angeboten.
Das Zertifikat dieser Zusatzausbildung kann zu einer bevorzugten Vermittlung von Dolmetschaufträgen in der Evangelischen Kirche führen.
(welche Gebärdensprach-Dolmetschenden an an der Weiterbildung teilgenommen haben, erfährt man bei den Gehörlosenseelsorgerinnen und-seelsorgern vor Ort)

Für weitere Fragen, Informationen und Beratungen stehen die Geschäftsstelle und der Vorstand der DAFEG zur Verfügung.
Link zur Seite der DAFEG